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Richtlinien zur Barrierefreiheit

JSI Telecom engagiert sich für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in einer Weise, die den Grundsätzen der Würde, Unabhängigkeit, Integration und Chancengleichheit entspricht.

Darüber hinaus werden solche Waren und Dienstleistungen im Einklang mit Geist und Zweck aller geltenden Rechtsvorschriften bereitgestellt, einschließlich des AODA, des Ontario Human Rights Code, des Occupational Health and Safety Act und des Ontario Building Code Act.

Weicht diese Richtlinie vom Standard für Barrierefreiheit für den Kundenservice gemäß dem Gesetz über Barrierefreiheit für Ontarier mit Behinderungen (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, AODA) von 2005 ab, gilt der AODA-Standard.

Definitionen


Behinderung:

Im Sinne dieser Richtlinie umfasst der Begriff „Behinderung“:

  1. Jeder Grad der körperlichen Behinderung, Gebrechlichkeit, Missbildung oder Entstellung, der durch Körperverletzung, Geburtsfehler oder Krankheit verursacht wird und, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, einschließlich Diabetes mellitus, Epilepsie, Gehirnverletzung, Lähmung, Amputation, mangelnder körperlicher Koordination, Blindheit oder Sehbehinderung, Taubheit oder Hörbehinderung, Taubheit oder Sprachbeeinträchtigung oder physisches Vertrauen auf einen Blindenhund oder ein anderes Tier oder auf einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel oder -Gerät,
  2. eine psychische Beeinträchtigung oder eine Entwicklungsstörung;
  3. eine Lernbehinderung oder eine Störung in einem oder mehreren Prozessen, die zum Verstehen oder Verwenden von Symbolen oder gesprochener Sprache führen;
  4. eine psychische Störung; oder
  5. eine Verletzung oder Invalidität, für die Leistungen gemäß dem Versicherungsplan geltend gemacht oder erhalten wurden, der gemäß dem Workplace Safety and Insurance Act von 1997 festgelegt wurde.

Mitarbeiter:

Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich der Begriff „Mitarbeiter“ auf jede Person, für die JSI Telecom Löhne oder ein Gehalt zahlt, die Kontrolle über die ihr zugewiesene Arbeit hat und das Recht hat, die Einzelheiten ihrer Arbeit zu kontrollieren. Dazu gehören unter anderem:

  1. Vollzeitbeschäftigte
  2. Teilzeitbeschäftigte
  3. Saisonarbeitskräfte
  4. Vertragsbedienstete

Assistenztier:

Im Sinne dieser Richtlinie ist ein Tier ein Servicetier für eine Person mit Behinderung:

  • Wenn es ohne weiteres offensichtlich ist, dass das Tier von der Person aus Gründen ihrer Behinderung verwendet wird, oder
  • wenn die Person ein Schreiben eines Arztes oder einer Krankenschwester vorlegt, in dem bestätigt wird, dass die Person das Tier aus Gründen der Behinderung benötigt.

„Servicetier“ umfasst auch einen Blindenhund im Sinne des Blind Persons’ Rights Act, Abschnitt 1.

Begleitperson:

Im Sinne dieser Richtlinie ist eine „Begleitperson“ eine Person, die eine Person mit einer Behinderung begleitet, um bei der Kommunikation, der Mobilität, der persönlichen Pflege oder den medizinischen Bedürfnissen oder beim Zugang zu Waren oder Dienstleistungen zu helfen. Bei der Begleitperson kann es sich um einen bezahlten persönlichen Betreuer, einen Volontär, einen Freund oder ein Familienmitglied handeln. Er oder sie muss nicht unbedingt eine besondere Ausbildung oder Qualifikation haben.

Funktionsprinzipien


Barrierefreie Kommunikation

JSI Telecom und seine Mitarbeiter werden mit Menschen mit Behinderungen in einer Weise kommunizieren, die die besondere Behinderung jeder Person berücksichtigt.

Unsere externen Webseiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und es werden Anstrengungen unternommen, um allen speziellen Anfragen zur Barrierefreiheit, von denen JSI Kenntnis erhält, nachzukommen.

Assistenztier und Begleitpersonen

Sofern nicht anderweitig gesetzlich verboten, dürfen Menschen mit Behinderungen von einem Servicetier oder einer Begleitperson begleitet werden:

  1. Wenn die Dienste in Räumlichkeiten erbracht werden, die JSI Telecom gehören oder von JSI Telecom betrieben werden und
  2. wenn die Öffentlichkeit oder Dritte normalerweise Zugang zu diesen Räumlichkeiten haben.

Hilfsmittel

JSI Telecom ist bestrebt, Menschen mit Behinderungen zu helfen, die Hilfsmittel verwenden. Wir werden uns bemühen, uns mit den verschiedenen Hilfsmitteln vertraut zu machen, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, und wir werden flexibel sein, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Waren und Dienstleistungen zu erleichtern

Betriebsunterbrechung

JSI Telecom wird rechtzeitig eine öffentliche Bekanntmachung über eine aktuelle oder voraussichtliche Störung von Einrichtungen oder Diensten veröffentlichen, die wir anbieten, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Diensten zu ermöglichen. Diese Mitteilung enthält Informationen über den Grund für die Störung, ihre voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienste, sofern verfügbar.

Erforderlichenfalls werden Vorkehrungen getroffen, um die Sitzungen in ein anderes, zugängliches Gebäude zu verlegen.

Schulung

JSI Telecom bietet Schulungen zu folgenden Themen an:

  1. Alle Mitarbeiter, Volontäre, Agenten, Auftragnehmer und andere Personen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie im Namen von JSI Telecom mit der Öffentlichkeit oder Dritten interagieren.
  2. Alle Personen, die an der Entwicklung, Genehmigung, Überwachung oder Implementierung von Richtlinien, Praktiken und Verfahren für den Kundendienst von JSI Telecom im Hinblick auf die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und/oder Dritte beteiligt sind.

Diese Schulung wird innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit für JSI Telecom durchgeführt. Innerhalb von sechs Wochen nach jeder Überarbeitung dieser Richtlinie und/oder der damit verbundenen Verfahren und Praktiken werden zusätzliche Schulungen durchgeführt.

Diese Schulungen umfassen Folgendes:

  1. Ein Überblick über den Zweck der AODA und die Anforderungen des Kundendienststandards.
  2. Wie man mit Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen interagiert und kommuniziert.
  3. Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die ein Hilfsmittel verwenden oder die Hilfe eines Blindenhundes, eines anderen Servicetieres oder einer Begleitperson benötigen.
  4. Wie man die in den Räumlichkeiten von JSI Telecom verfügbaren oder anderweitig von JSI Telecom zur Verfügung gestellten Geräte oder Vorrichtungen benutzt, die bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für eine Person mit einer Behinderung hilfreich sein können.
  5. Was zu tun ist, wenn eine Person mit einer bestimmten Art von Behinderung Schwierigkeiten hat, auf die Waren oder Dienstleistungen des Anbieters zuzugreifen.

Feedback-Prozess

JSI Telecom wird ein Verfahren einrichten, um Feedback von allen Personen über die Art und Weise der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erhalten und darauf zu reagieren. Informationen über dieses Verfahren werden der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht.

Der Feedback-Prozess ermöglicht es Personen, ihr Feedback persönlich, telefonisch, schriftlich oder durch Zustellung eines elektronischen Textes per E-Mail, auf Diskette oder anderweitig zu übermitteln.

Im Feedback-Prozess werden die Maßnahmen festgelegt, die von JSI Telecom im Falle einer Beschwerde zu ergreifen sind. Der Beschwerdeführer erhält innerhalb von sieben Arbeitstagen eine Antwort.

Verantwortlichkeiten

JSI Telecom ist dafür verantwortlich, diese Richtlinie jährlich zu überprüfen und Änderungen zu empfehlen, um die ständige Einhaltung der regulierten Barrierefreiheitsstandards und gesetzlicher Verpflichtungen sicherzustellen. JSI Telecom wird bei der Umsetzung dieser Richtlinie beratend und anleitend tätig sein.

Vorgesetzte und Manager stellen sicher, dass sie und ihre Mitarbeiter mit dieser Richtlinie vertraut sind.

Überwachung und Zuwiderhandlungen

Vorgesetzte und Manager überwachen die aktuellen Praktiken, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung führen.

Fragen zu dieser Richtlinie können an den HR-, Payroll & Benefits Manager gerichtet werden.

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