Grundsatzerklärung zur Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen


JSI Telecom verpflichtet sich, Güter und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in einer Weise bereitzustellen, die den Grundsätzen der Würde, Unabhängigkeit, Integration und Chancengleichheit entspricht.

Darüber hinaus werden solche Güter und Dienstleistungen im Einklang mit dem Geist und Zweck aller geltenden Gesetze, einschließlich des AODA, des Ontario Human Rights Code, des Occupational Health and Safety Act und des Ontario Building Code Act, bereitgestellt.

Soweit diese Richtlinien vom Customer Service des Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 (AODA) abweichen, gilt der AODA-Standard.

Definitionen:


Behinderung:

Im Sinne dieser Richtlinie umfasst der Begriff "Invalidität":

  1. jeglichen Grad körperlicher Behinderung, Gebrechen, Fehlbildungen oder Verunstaltungen, der durch Körperverletzung, Geburtsfehler oder Krankheit verursacht wird und ohne Einschränkung der Allgemeinheit den Diabetes mellitus, Epilepsie, eine Gehirnverletzung, Lähmungen, Amputationen, Mangel an körperlicher Koordination, Blindheit oder Sehbehinderung, Taubheit oder Hörbeeinträchtigung, Stummheit umfasst.
  2. einen Zustand einer geistigen Beeinträchtigung oder einer Entwicklungsstörung;
  3. eine Lernbehinderung oder eine Funktionsstörung in einem oder mehreren Prozessen, die mit dem Verstehen oder der Verwendung von Symbolen oder gesprochener Sprache zu tun haben;
  4. eine psychische Störung oder
  5. eine Verletzung oder Invalidität, für die Leistungen im Rahmen des nach dem Gesetz über Arbeitssicherheit und Versicherungsschutz am Arbeitsplatz von 1997 eingerichteten Versicherungsplans beantragt oder bezogen wurden.

Mitarbeiter:

Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich der Begriff "Mitarbeiter" auf jede Person, für die JSI Telecom Löhne oder Gehälter zahlt, die Kontrolle über die ihr übertragene Arbeit ausübt und das Recht hat, die Einzelheiten ihrer Arbeit zu kontrollieren. Dazu gehören unter anderem:

  1. Vollzeitbeschäftigte
  2. Teilzeitmitarbeiter
  3. Saisonarbeiter
  4. Vertragsbedienstete

Begleittier:

Im Sinne dieser Politik ist ein Tier ein Begleittier für eine Person mit einer Behinderung:

  1. wenn leicht erkennbar ist, dass das Tier von der Person aus Gründen ihrer Behinderung verwendet wird, oder
  2. wenn die Person einen Brief eines Arztes oder einer Krankenschwester vorlegt, in dem sie bestätigt, dass die Person das Tier aus Gründen der Behinderung benötigt.

Der Begriff Begleittier umfasst auch einen Blindenführhund im Sinne des Gesetzes über die Rechte blinder Menschen, Abschnitt 1.

Begleitperson:

Für die Zwecke dieser Politik ist eine "unterstützende Person" eine Person, die eine Person mit einer Behinderung begleitet, um ihr bei der Kommunikation, Mobilität, der persönlichen Betreuung oder der medizinischen Versorgung oder beim Zugang zu Gütern oder Dienstleistungen zu helfen. Die unterstützende Person kann ein bezahlter persönlicher Helfer, ein Freiwilliger, ein Freund oder ein Familienmitglied sein. Er oder sie braucht nicht unbedingt eine spezielle Ausbildung oder Qualifikation.

Funktionsprinzipien


Barrierefreie Kommunikation

JSI Telecom und seine Mitarbeiter werden mit Menschen mit Behinderungen auf eine Art und Weise kommunizieren, die der jeweiligen Behinderung Rechnung trägt.

Unsere externen Webseiten werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und wir bemühen uns, auf spezifische Anfragen von JSI nach Barrierefreiheit zu reagieren.

Begleittiere und - personen

Wenn gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, dürfen Personen mit Behinderungen von einem Diensttier oder einer Begleitperson begleitet werden:

  1. wenn Dienstleistungen in Räumen erbracht werden, die Eigentum von JSI Telecom sind oder von JSI Telecom betrieben werden, und
  2. wenn die Öffentlichkeit oder Dritte normalerweise Zugang zu diesen Räumlichkeiten haben.

Hilfsmittel

JSI Telecom engagiert sich für Menschen mit Behinderungen, die Hilfsmittel verwenden. Wir werden uns bemühen, mit den verschiedenen Hilfsmitteln vertraut zu werden, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, und werden flexibel sein, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Gütern und Dienstleistungen zu erleichtern.

Betriebsunterbrechung

JSI Telecom wird rechtzeitig eine aktuelle oder erwartete Unterbrechung von Einrichtungen oder Diensten, die wir zur Verfügung stellen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Diensten zu ermöglichen, veröffentlichen. Diese Mitteilung enthält Informationen über den Grund der Störung, ihre voraussichtliche Dauer und eine Beschreibung alternativer Einrichtungen oder Dienste, sofern verfügbar.

Gegebenenfalls werden Vorkehrungen getroffen, um die Sitzungen in ein anderes, zugängliches Gebäude zu verlegen.

Schulung

JSI Telecom bietet Schulungen an für:

  1. Alle Mitarbeiter, Freiwillige, Vertreter, Auftragnehmer und andere Personen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie im Namen von JSI Telecom mit der Öffentlichkeit oder Dritten interagieren.
  2. Alle Personen, die an der Entwicklung, Genehmigung, Überwachung oder Umsetzung von JSI Telecom Kundenservice-Politiken, -Praktiken und -Verfahren über die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und/oder Dritte beteiligt sind.

Diese Schulung wird innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Tätigkeit bei JSI Telecom durchgeführt. Zusätzliche Schulungen werden innerhalb von sechs Wochen nach jeder Änderung dieser Richtlinie und/oder der damit verbundenen Verfahren und Praktiken durchgeführt.

Diese Ausbildung umfasst Folgendes:

  1. Eine Überprüfung der Ziele der AODA und der Anforderungen ihres Standards.
  2. Wie man mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen interagiert und kommuniziert.
  3. Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die ein Hilfsmittel benutzen oder die Hilfe eines Blindenhundes oder eines anderen Begleittieres oder die Hilfe einer Begleitperson benötigen.
  4. Wie man Geräte oder Geräte, die in den Räumlichkeiten der JSI Telecom verfügbar sind oder anderweitig von der JSI Telecom bereitgestellt werden, verwenden kann, die bei der Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen für eine Person mit einer Behinderung helfen können.
  5. Was tun, wenn eine Person mit einer bestimmten Art von Behinderung Schwierigkeiten beim Zugang zu den Waren oder Dienstleistungen des Anbieters hat?

Feedback-Prozess

JSI Telecom wird ein Verfahren einrichten, mit dem Rückmeldungen von jedermann über die Art und Weise, wie JSI Telecom Waren oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellt, entgegengenommen und beantwortet werden können. Informationen über diesen Prozess werden der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht.

Der Feedbackprozess ermöglicht es Personen, ihr Feedback persönlich, telefonisch, schriftlich oder durch Übermittlung eines elektronischen Textes per E-Mail, Diskette oder auf andere Weise abzugeben.

Im Feedbackprozess werden die Maßnahmen festgelegt, die JSI Telecom im Falle einer eingehenden Beschwerde zu ergreifen hat. Der Beschwerdeführer erhält innerhalb von sieben Arbeitstagen eine Antwort.

Verantwortlichkeiten

JSI Telecom ist dafür verantwortlich, diese Richtlinien jährlich zu überprüfen und Änderungen zu empfehlen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der regulierten Zugangsstandards und gesetzlichen Verpflichtungen fortlaufend gewährleistet ist. JSI Telecom wird bei der Umsetzung dieser Politik beratend zur Seite stehen und die Richtung vorgeben. Die Vorgesetzten und Führungskräfte sorgen dafür, dass sie und ihre Mitarbeiter mit dieser Richtlinie vertraut sind.

Überwachung und Verstöße

Vorgesetzte und Manager überwachen die derzeitigen Praktiken, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung nach sich ziehen.

Fragen zu dieser Erklärung können an den HR, Payroll & Benefits Manager gerichtet werden.